Notifizierung


Gemäß Artikel 13 der EU-Kosmetikverordnung (EG)1223/2009 sind die HerstellerInnen, Importeure/Importeurinnen oder HändlerInnen von kosmetischen Mitteln dazu verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Produkte über das Web-Portal Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) der Europäischen Kommission zu notifizieren.
Meine Produkte erfüllen selbstverständlich diese Vorgaben!  
 Das gewährleistet eine einheitliche und zentrale Notifizierung von kosmetischen Mitteln in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Zugang zum CPNP-Portal haben die Vergiftungsinformationszentralen, um AnruferInnen im Falle einer Vergiftung, eine schnelle und angemessene medizinische Behandlung empfehlen zu können, sowie die zuständigen Behörden, für die der Vorteil in einer besseren Marktüberwachung sowie einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwandes liegt.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie mich unter info@kream.at