Zertifizierung
Nach einer dreijährigen Übergangsfrist löste die EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren nationalen Umsetzungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ab.
Seit dem 11. Juli 2013 müssen demnach alle kosmetischen Mittel, die in der EU bereitgestellt werden, den Regeln dieser Verordnung entsprechen.
Das bedeutet, dass jedes kosmetische Mittel das in Europa auf den Markt gebracht wird "sicherheitsbewertet" werden muss.
Meine Produkte erfüllen selbstverständlich diese Vorgaben!
Diese Zertifizierung beinhaltet unter anderem:
- eine detaillierte Beschreibung des kosmetischen Mittels
- eine Sicherheitsprüfung (Sicherheitsbericht) eines qualifizierten Pharmazeuten
- mikrobiologische Gutachten (Laboranalyse, Keimzahltests)
- Daten über ev. durchgeführte Tierversuche (für die Entwicklung meiner Produkte wurden keine Tierversuche durchgeführt)
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie mich unter info@kream.at